Sondernewsletter Januar 2011: Achtung, Abmahnungswelle!
Sehr geehrte Damen und Herren,
in den letzten Wochen zieht eine erneute Abmahnungs- bzw. Unterlassungserklärungswelle wegen Bildernutzung im Internet ihre Kreise. Wir wollen Ihnen zu diesen Fällen im Folgenden nähere Informationen bieten:
Abmahnungen wegen der – zum Teil unbewussten – Verwendung von urheberrechtlich geschützten Materialien liegen derzeit, so mag man meinen, im Trend. Es existieren spezialisierte Anwaltskanzleien, die mit automatisierter Software urheberrechtlich geschützte Inhalte aufspüren – und im gleichen Zuge entsprechende Abmahnungen verfassen und versenden. Das Ziel solcher Klagen sind Bilder, Grafiken, Illustrationen, Stadtpläne oder auch Videos, die gegen den Schutz durch das deutsche Urheberrecht verstoßen. Selbst kleinste oder auch bearbeitete Bilder können aufgespürt und auch Jahre nach Onlinestellung rechtlich verfolgt werden. Die Konsequenz dieser unangenehmen Post ist im glimpflichsten Fall die Forderung, binnen einer bestimmten Zeit alle betroffenen Inhalte zu löschen – meist mit einem saftigen Bußgeld kombiniert. Sollten Sie dieser Forderung nachkommen und alle urheberrechtlich bedenklichen Inhalte löschen, sind Sie meist aus dem Schneider.
Schwerwiegender wird hier allerdings der Fall, wenn Sie eine Unterlassungserklärung bekommen. In dieser wird zumeist auf gegen gültiges Recht verstoßendes Handeln – wie dem kopieren geschützter Inhalte – hingewiesen, welches Sie zukünftig unterlassen sollten. Bei Verstoß drohen hier durchaus Vertragsstrafen in Höhe von mehreren Zehntausend Euro. Selbst, wenn Sie dann einen eigenen Anwalt einschalten, liegt das Recht laut vielen zurückliegenden richterlichen Beschlüssen zumeist beim Kläger, der Betroffene zieht den kürzeren und muss die Strafe berappen.
Wir legen Ihnen daher nahe, die Inhalte Ihrer eigenen Website einer genaueren Kontrolle zu unterziehen. Entfernen Sie umgehen alle Bilder, für die Sie keine eindeutige Lizenz besitzen. Hierbei reicht es allerdings nicht, diese Inhalte nur zu deaktivieren oder auszuklammern – sie müssen komplett vom Server gelöscht werden. Inklusive aller Kopien und Sicherungen. Denn auch auf dem ersten Blick deaktivierte Inhalte lassen sich dennoch weiterhin aufspüren und abrufen, wenn Sie nicht serverseitig gelöscht wurden.
Falls Sie nun über zweifelhafte Bilder, Grafiken, Stadtpläne, Icons oder auch Videos verfügen und nicht mehr weiterwissen, können Sie uns natürlich jederzeit kontaktieren. Wir hören Ihnen zu, beraten Sie gerne und helfen Ihnen weiter – damit Sie bestens Gewissen vor erheblichen rechtlichen und finanziellen Risiken gefeit sind: +49 (0) 8631 90140-10 oder info@agentur-lanzinger.de.
Herzliche Grüße,
Ihre Agentur Lanzinger